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Beurkundung und Notar

Beurkundungstermin - Die Beurkundung beim Notar

Von der Kaufentscheidung mit Zustimmung des Verkäufers bis zum tatsächlichen Eigentümerwechsel ist noch einiges zu tun. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beim Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken oder Erbbaurechten ein Kaufvertrag geschlossen wird, der von einem Notar beurkundet werden muss. Damit der Notar diesen Kaufvertrag entwerfen kann, übermittelt der Makler alle relevanten Informationen. Dazu gehören neben den Namen, Anschriften und Geburtsdaten der beiden Vertragsparteien auch bestimmte Angaben zu dem Kaufobjekt. Gibt es Absprachen bezüglich des Inventars? Wird das Objekt geräumt übergeben oder bleibt beispielsweise die Einbauküche im Haus? Soll ein gesonderter Betrag ausgewiesen werden? Gibt es Schäden oder Mängel, die im Kaufvertrag mit aufgenommen werden sollen? Muss das Betreuungsgericht dem Verkauf zustimmen? Gibt es Wege- und/oder Leitungsrechte oder sogar ein Vorkaufsrecht? Ist ein Wohn- oder Nießbrauchrecht eingetragen? Lasten auf dem Grundstück noch Grundschulden oder Hypotheken? Wie steht es um die Belange des Denkmal- und Naturschutzes?

Sobald der Kaufvertragsentwurf dann fertiggestellt ist, bekommen alle Beteiligten ein Exemplar übermittelt und können sich bei Fragen oder Anmerkungen an den Makler wenden.

Im nächsten Schritt wird ein Beurkundungstermin verabredet. Auch hier nimmt der Makler Ihnen die Koordination ab. Es ich wichtig, dass alle Vertragsbeteiligten bei diesem Termin anwesend sind. (Ist dies nicht möglich, dann sollte dies dem Notar im Voraus mitgeteilt werden. Für diesen Fall wird entweder eine notariell beglaubigte Verkaufsvollmacht benötigt oder der Abwesende lässt sich vollmachtlos vertreten und muss den Vertrag im Anschluss vor einem Notar genehmigen. Hierbei entstehen jedoch zusätzliche Kosten.) Bei der Beurkundung liest der Notar den gesamten Vertrag laut vor, klärt etwaige Unklarheiten und erläutert den weiteren Ablauf bis zum Eigentumsübergang.

Nach der Unterzeichnung des Vertrages holt der Notar alle benötigten Genehmigungen ein und sorgt für die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Letzteres ist die Absicherung für den Käufer als zukünftigen Eigentümer im Grundbuch. Damit der Kaufpreis gezahlt werden kann, benötigt der Notar auch die Löschungsbewilligungen der eventuell eingetragenen Grundschulden und die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kann der Kaufpreis fällig gestellt werden und die Besitzübergabe erfolgen.

Parallel dazu wird das Finanzamt über den Immobilienkauf informiert. Dies setzt sich mit dem Käufer schriftlich in Verbindung und fordert ihn zur Zahlung der Grunderwerbsteuer auf. Sobald die Zahlung eingegangen ist, geht ein Bestätigungsschreiben an den Notar. Dies ist die „Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Erst mit dieser Bescheinigung ist eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch rechtlich möglich und die Auflassungsvormerkung wird wieder gelöscht.

Vom Beurkundungstermin bis zur Besitzübergabe vergehen in der Regel sechs bis acht Wochen. Je nach Auslastung des Grundbuchamtes erfolgt die Eigentumsumschreibung einige Zeit nach der Besitzübergabe.

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